Robert Landwehr
zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Immobilien nach ISO/IEC 17024
CIS HypZert (F)
Im Rahmen der Immobilien-Marktwertermittlung für Zwecke der Erbschaftssteuer werden Immobiliengutachten aller HypZert-zertifizierter Sachverständiger durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert. Details können sie der amtlichen [Stellungnahme] entnehmen.
Wir übernehmen die Marktwertermittlung von Immobilien für die beratenden Berufe
im Rahmen Ihrer Mandate.
Die Verfahrenwahl zur [Marktwertermittlung] einer Immobilie orientiert sich an den individuellen Erfordernissen des Auftrags.
Für die steuerrechtliche Bewertung einer Immobilie oder die Marktwertermittlung im Rahmen von Insolvenzverfahren u.a. orientieren wir uns üblicherweise an den Vorgaben der ImmoWertV. Aktuell bedeutsam sind die gesetzlichen Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht. Beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zur Neuregelung der [Erbschaftssteuer].
Für die Marktwertermittlung einer Immobilie im Rahmen von Unternehmensfortführungen, Buy-or-Lease- bzw. Make-or-Buy-Entscheidungen u.a. können auch andere als die sogenannten standardisierten Wertermittlungsverfahren zu Grunde gelegt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF), die sich als Prognoseverfahren explizit auf künftige Zahlungsströme und Renditebetrachtungen fokussiert.