Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftssteuer werden Immobiliengutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert. Details können sie der amtlichen [Stellungnahme] entnehmen.
Wir erstatten Immobiliengutachten für die beratenden Berufe
im Rahmen Ihrer Mandate.
Die Wahl der Wertermittlungsverfahren orientiert sich an den individuellen Erfordernissen des Auftrags.
Für steuerrechtliche Bewertungen oder Bewertungen im Rahmen von Insolvenzverfahren u.a. orientieren wir uns üblicherweise an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (WertV). Aktuell bedeutsam sind die vorgesehenen gesetzlichen Veränderungen im Erbschaftssteuerrecht. Beachten Sie hierzu auch unsere [Informationen] zur Neuregelung der Erbschaftssteuer.
Für die Immobilienbewertung im Rahmen von Unternehmensfortführungen, Buy-or-Lease- bzw. Make-or-Buy-Entscheidungen u.a. können auch andere als die sogenannten standardisierten Wertermittlungsverfahren zu Grunde gelegt werden. Zu nennen ist beispielsweise die Discounted-Cash-Flow-Bewertung (DCF), die sich als Prognoseverfahren explizit auf künftige Zahlungsströme und Renditebetrachtungen fokussiert.