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Tipp

Lassen Sie sich bei der Ausstellung eines Energieausweises die Berechtigung des Ausstellers nachweisen. Nach dem Wortlaut der EnEV 2007 ist nur ein eng eingegrenzter Personenkreis tatsächlich zur Ausstellung eines Energie"ausweises" berechtigt! Der Energie"ausweis" ist nicht mit dem Energie"pass" zu verwechseln, welcher bislang von einem deutlich größeren Personenkreis ausgestellt werden konnte.

Formulare und Informationen im Detail

Musterenergieausweis.pdf

Mod_Empfehlung.pdf

Enev2007_Dena-Artikel.pdf


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Immobilienökonomie und Energieausweis

Als Autofahrer wissen Sie in etwa, wie viel Benzin Ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht? Auch auf die Effizienzklasse Ihres Kühlschranks oder Ihrer Waschmaschine haben Sie beim Kauf geachtet? Aber wissen Sie, wie die energetische Qualität Ihrer (künftigen) Immobilie aussieht? Hierzu existier(t)en häufig keine objektiven Angaben und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasserbereitung in Haushalten aufgewendet wird.

Abhilfe schafft der Energieausweis. Er soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden liefern. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann verschiedene Immobilien unkomplizierter miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis zudem eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Modernisierungsplanung erfolgen oder weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.

Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) seit dem 01.10.2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab dem 01.07.2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 01.01.2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 01.07.2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.

Nach der neuen EnEV 2007 können Hauseigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des tatsächlichen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.

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